Deutsche Interessengemeinschaft für
Erbrecht und Vorsorge e.V. - DIGEV

DIGEV-Praxisseminar Fundraising und Erbrecht: Der gemeinnützige Erbfall 5. Juli 2023 in Mannheim

Der Erbfall tritt ein. Was bedeutet das für die gemeinnützige Organisation und deren Fundraiserin und Fundraiser, die dadurch besonders gefordert sind? Wie sieht die rechtliche Situation aus und welche tatsächlichen Schritte müssen eingeleitet werden? Welche Fehler sollte man vermeiden?

Teilnehmer
Das Tagesseminar richtet sich an FundraiserInnen und MitarbeiterInnen von gemeinnützigen Organisationen, die im Erbschaftsfundraising tätig sind. Aber auch AnfängerInnen sind eingeladen, sich mit der Materie vertraut zu machen und den direkten Austausch mit einer erfahrenen Kollegin und Rechtsanwälten zu erleben. Während der einzelnen Vorträge können gerne Fragen gestellt werden. Nach jedem Vortrag ist Zeit für Diskussionen eingeplant.

Referenten/Themen:


Jan Bittler, Foto: DVEV

Jan Bittler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, Heidelberg, ist seit über 25 Jahren ausschließlich im Erbrecht tätig und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV e.V.). Er ist Mitbegründer der DIGEV e.V., ihr Vorstand und arbeitet eng mit gemeinnützigen Organisationen zusammen. Er behandelt das Thema:

Testamentsgestaltung für NPOs
Nur das juristisch einwandfrei verfasste Testament kann den Willen des Erblassers so wiedergeben, dass sein Nachlass in seinem Sinne aufgeteilt werden kann, ohne Konflikte und Streit. Wie hier Fehler vermieden werden können und welche Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll sind, will dieses Seminar anhand von Praxisfällen vermitteln.


Dr. Hans Hammann, Foto: privat

Dr. Hans Hammann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, in Reutlingen, ist seit den 1990er Jahren ausschließlich im Erb-, Erbschaftsteuer- und Stiftungsrecht tätig. Er verfügt über einen reichen Erfahrungsschatz als Fachanwalt und als anwaltlicher Partner gemeinnütziger Organisationen, u.a. als langjähriger Vorstand der gemeinnützigen Bürgerstiftung Reutlingen. Dr. Hammann ist ausgebildeter Mediator und geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV). Sein Thema lautet:

Was tun nach dem Erbfall?
Nach einem Erbfall stehen gemeinnützige Institutionen immer wieder vor den gleichen Fragen: Können wir die Erbschaft gefahrlos annehmen? Was passiert, wenn der Nachlass überschuldet ist? Wie läuft ein Nachlassverfahren ab? Können wir überhaupt sicher sein, Erbe geworden zu sein? Und: Was müssen wir beachten? Diese und zahlreiche weitere Fragen erläutert Dr. Hammann anhand von verschiedenen Beispielsfällen aus der täglichen Praxis.


Dagmar Lumpp, Foto: privat

Dagmar Lumpp ist seit über 20 Jahren Fundraiserin und verfügt durch ihre Tätigkeit für große Organisationen über profunde Kenntnisse und Erfahrungen im Erbschaftsfundraising. Sie ist Leiterin Fundraising und Stiftungsmarketing beim Caritasverband Stuttgart e.V. und der Caritasstiftung Stuttgart. Ihr Thema ist:

Der Erbfall in der Fundraisingpraxis
An Hand eines konkreten Erbfalls wird die Vorgehensweise und Abwicklung aus der Sicht der Fundraiserin dargestellt. Parallel dazu wird Dagmar Lumpp auf die NPO-internen Voraussetzungen erfolgreicher Nachlassabwicklung sowie den Umgang mit Angehörigen und Miterben eingehen. Ein weiterer Aspekt wird die Verwendung von geerbten Immobilien sein. Außerdem wird sie auf die Darstellung des Nachlasses für die Bewerbung eingehen.

Tagungsleitung:
Ilona Martini, Rechtsanwältin i.R., M.A. Kulturmanagement
DIGEV e.V., Im Breitspiel 11 c, 69126 Heidelberg
Email: martini@digev-ev.de , mobil 0160 716 8487

Veranstaltungsort und Veranstaltungszeit:

Übernachtungsmöglichkeit:
Bitte organisieren Sie Ihre Übernachtung selbst. Unterstützung bei der Zimmersuche bieten das Fremdenverkehrsamt Mannheim und das Internet. ( https://www.visit- mannheim.de/planen-buchen2/hotels-mannheim )

Kosten:
Für Fundraiser/Mitarbeiter: 175 €*
Ermäßigt 125 €* für DIGEV-Mitglieder und Mitglieder des Deutschen Fundraising-Verbands
* Alle Preise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer

Teilnahmebedingungen und Hinweise
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist gegen Erstattung einer Kostenpauschale von 25 € nur bis 20 Tage vor Seminarbeginn möglich, danach fällt die volle Seminargebühr an. Keine Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Falls ein Seminar seitens der DIGEV abgesagt werden müsste, erhalten die Teilnehmer die volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg. Die Seminarangaben zu Ort, Ablauf und Referenten erfolgen vorbehaltlich kurzfristig erforderlich werdender Änderungen.

Anmeldung
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